Foto-, Film- und Tonaufnahmen durch Teilnehmer

Die Verwertungsrechte von Foto-, Film- oder Tonaufnahmen, die von Teilnehmern auf der Eurofurence Convention erstellt werden, verbleiben beim Eurofurence e.V. Die aktuelle Fassung der Foto-Richtlinien befindet sich im Programmheft des jeweiligen Jahres und ist Teil der Hausordnung des Veranstalters. Jeder Teilnehmer erhält beim einchecken am Empfang ein solches Programmheft.

Selbstverständlich wird Eurofurence e.V. keine Aufnahmen ohne Genehmigung des Urhebers verwerten.

Foto-, Film- und Tonaufnahmen zur Berichterstattung

Foto-, Film- und Tonaufnahmen zur Berichterstattung können vom Eurofurence e.V. im Rahmen einer Akkreditierung nach den Medien- und Presserichtlinien zu den dort genannten Bedingungen gestattet werden.

Für einen eventuell angesetzten Presserundgang gelten folgende Regeln:

  1. Die Genehmigung zur Erstellung von Bildnissen auf der Eurofurence Convention ist auf den offiziellen Presserundgang beschränkt. Eine darüber hinaus gehende Erstellung von Bildnissen bedarf einer schriftlichen Genehmigung des Vorstands des Eurofurence e.V.
  2. Bildnisse von Personen oder Kunstwerken (darunter fallen auch Kostüme, Teilkostüme oder Bodypaintings) dürfen nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis der abgebildeten Personen bzw. der Urheber der abgebildeten Kunstwerke erstellt und veröffentlicht werden.
  3. Ein Verkauf, Lizenzierung oder Überlassung der Bildnisse an andere Publikationen, an Nachrichtenagenturen oder an Bildagenturen bedarf der schriftlichen Genehmigung des Vorstands des Eurofurence e.V. und der ausdrücklichen Genehmigung der abgebildeten Personen bzw. der Urheber der abgebildeten Kunstwerke.