Eurofurence e.V., als Träger der Eurofurence Convention, hat sich in seiner Satzung zur Förderung anthropomorpher Künste verpflichtet. Der Verein sieht sich somit in der Verantwortung, zur Repräsentation des Furry-Fandoms in der Öffentlichkeit beizutragen. Wir freuen uns daher über konstruktive Berichterstattung über die Eurofurence Convention und das Furry-Fandom in den Medien und werden diese im Rahmen unserer Möglichkeiten gerne unterstützen.

Allerdings haben wir auch eine Verantwortung dem Wohlergehen und den Wünschen unserer Teilnehmer gegenüber, die sich auf ein paar Tage Entspannung, spontaner Kreativität und gemütlichem Beisammensein unter Freunden freuen. Im Gegensatz zu kommerziellen produktbezogenen Verkaufsmessen und Kongressen ist Eurofurence ein Treffen von Gleichgesinnten und Freunden, vergleichbar mit einem großen Familientreffen. Für viele unserer Teilnehmer sind Conventions wie Eurofurence die einzige Möglichkeit im Jahr, sich mit ihren Freunden aus dem Fandom persönlich zu treffen. Es ist uns dabei wichtig, bei unseren Gästen das Gefühl zu vermeiden, sie stünden unter ständiger Beobachtung.

Als Veranstalter sind wir daher bestrebt, unseren Gästen weiterhin die gewohnt entspannte, locker-kreative Stimmung der letzten 20 Jahre zu bieten, gleichzeitig jedoch der Öffentlichkeit aktiv einen Einblick in unser Hobby zu vermitteln. Um dieses Gleichgewicht zu bewahren sind daher ein paar Regeln für die Berichterstattung von der Eurofurence Convention notwendig:

  1. Eurofurence e.V. als Veranstalter behält sich vor, Medienvertretern nach eigenem Ermessen den Zutritt zur Veranstaltung zu gewähren oder zu untersagen.
  2. Bild- oder Tonaufnahmen von der Veranstaltung bedürfen der vorherigen Genehmigung des Vorstands des Eurofurence e.V. oder seines Pressesprechers. Die Persönlichkeitsrechte aller abgebildeten Personen müssen gewahrt bleiben, ebenso die Urheberrechte an künstlerischen Werken. In einigen Räumen, z.B. der Kunstausstellung (“Art Show”) oder der Kostümgarderobe (“Fursuit Lounge”), sind Aufnahmen daher nur ausnahmsweise nach ausdrücklicher Genehmigung und in Begleitung des jeweiligen Verantwortlichen der Eurofurence gestattet.
  3. Die Hausordnungen der Eurofurence Convention und des Veranstaltungsortes sind einzuhalten.
  4. Den Anordnungen des Veranstalters (Vorstand und Pressesprecher des Eurofurence e.V., sowie Ordner der Eurofurence Convention) ist Folge zu leisten. Vertreter des Veranstalters sind erkennbar an roten Namensschildern. Ebenfalls sind Anordnungen der Belegschaft des Veranstaltungsortes zu befolgen.
  5. Verantwortliche von Einzelevents, wie z.B. Podiumsdiskussionen oder Workshops, dürfen Medienvertreter von ihren Veranstaltungen nach eigenem Ermessen ausschließen.
  6. Bei Ankunft ist vor Aufnahme jeglicher berichterstattender Tätigkeit eine Registrierung beim Veranstalter vorzunehmen. Nach Überprüfung und Zusage der Berichterstattung wird gegebenenfalls der Pressesprecher oder ein von ihm benannter Vertreter für die Dauer der Tätigkeit als Ansprechpartner zur Seite stehen.
  7. Eine Verwendung des gesammelten Materials ist nur zur Berichterstattung über die Eurofurence Convention oder den Eurofurence e.V. zulässig. Weitergehende Verwendung bedarf der schriftlichen Genehmigung des Vorstands des Eurofurence e.V.

Weiterhin bitten wir zu beachten:

  1. Zur Vermeidung von Missverständnissen und für unsere Zeitplanung wird dringend um eine vorherige Anmeldung beim Vorstand des Eurofurence e.V. oder dem Pressesprecher gebeten, für Fernsehberichterstattung oder begleitende Reportagen mindestens 30 Tage im Voraus.
  2. Wir bitten um Verständnis, dass wir aus den eingangs genannten Gründen nur eine sehr begrenzte Zahl an Fernsehteams unterstützen können. Kurzfristige Anfragen können wir daher leider oft nicht mehr berücksichtigen.
  3. Reportagetätigkeiten am Veranstaltungort sollten, sofern nichts anderes vereinbart wurde, auf maximal zwei Stunden begrenzt werden.
  4. Längere Tätigkeit, insbesondere über mehrere Tage, ist gewöhnlich nicht möglich.
  5. Vor dem Fotografieren oder Filmen, aber spätestens anschließend, sind die abgebildeten Personen um Einverständnis zu fragen und die Antwort ist zu respektieren. Dies gilt auch in der Lobby und vor dem Hotel.
  6. In der Regel sind Kostüme Unikate, und Freunden, Familienangehörigen und Kollegen ihres Besitzers ebenso bekannt wie sein oder ihr Gesicht. Wir weisen daher darauf hin, dass auch bei Kostümträgern die Persönlichkeitsrechte und das Recht am eigenen Bild einzuhalten sind.
  7. Es versteht sich von selbst, dass ein gewerblich tätiger Fotograf oder Filmer den abgebildeten Personen gegenüber sich als solcher zu erkennen gibt und von sich aus mitteilt, für welche Zwecke und Publikation er arbeitet.

Selbstverständlich steht das Team der Eurofurence auch außerhalb der Convention für Fragen zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich direkt an den Pressesprecher.